Ombudsmann

Wir legen größten Wert darauf, dass alle Deka-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter ethisch korrekt handeln. Ob Aufsichtsgremien, Vorstand, Führungskräfte oder Mitarbeitende – jeder ist sich seiner Verantwortung bewusst. Hält sich jemand nicht an unsere Standards, wollen wir sofort informiert werden. Dabei hilft uns ein spezielles System, das regelt, wie wir mit Hinweisen umgehen.

Sicherheit für Whistleblower

Die Deka hat ein eigenes Whistleblowing-System. Es stellt sicher, dass sich alle Mitarbeitenden und Geschäftspartner vertraulich melden können, wenn sie bemerken, dass jemand gegen unsere Standards verstößt. Dabei geht es um folgende Aspekte:
  • Hinweise auf rechtswidriges Handeln
  • Verdacht auf eine Straftat
  • Verdacht auf gravierende Unregelmäßigkeiten
  • Verstöße gegen geldwäscherechtliche Vorschriften

In solchen Fällen wenden sich die Hinweisgeber an unsere Ombudsleute von der Kanzlei Buchert Jacob Partner. 

Darüber hinaus können auch Beschwerden nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz eingereicht
werden. Für die direkte Einreichung einer Beschwerde nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
sowie für den Prozess zur internen Bearbeitung von Beschwerden wird auf die Seite des
Beschwerdemanagements der DekaBank unter https://www.deka.de/deka-gruppe/kontakt verwiesen.

Dr. Rainer Buchert ist mit seiner Kanzlei Ombudsmann der Deka-Gruppe

Dr. Rainer Buchert war viele Jahre Kriminaldirektor im Bundeskriminalamt Wiesbaden (BKA) und Polizeipräsident von Offenbach am Main. Inzwischen ist er Inhaber der Kanzlei Buchert Jacob Partner - und Ombudsmann der Deka. Für Hinweisgeber ist er auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten erreichbar.
Kaiserstr. 22<br />60311 Frankfurt am Main<br />Telefon: +49 69 710 33 330 (Kanzlei) <br />oder +49 6105 921355 (Direktkontakt)<br />Fax +49 69 710 34 444

Kanzlei Buchert Jacob Partner

Kaiserstr. 22
60311 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 710 33 330 (Kanzlei) 
oder +49 6105 921355 (Direktkontakt)
Fax +49 69 710 34 444

+49 6105 921355

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Das macht der Ombudsmann

Wenn sich ein Hinweisgeber mit einem Verdacht an unseren Ombudsmann wendet, bringt dieser sein Fachwissen sowie seine Erfahrung ein und prüft den jeweiligen Fall. Die relevanten Informationen leitet er an die DekaBank weiter - wenn der Whistleblower zustimmt. Auch den Namen des Whistleblowers und andere Hinweise auf seine Identität gibt der Ombudsmann nur dann weiter, wenn dieser einverstanden ist.

Alle Hinweisgeber können sich anonym an den Ombudsmann wenden - natürlich kostenlos. Gleichzeitig sichern wir ab, dass der Ombudsmann nicht absichtlich falsch informiert wird: Verursacht ein Hinweisgeber dadurch einen Schaden, kann er unter Umständen dafür haftbar gemacht werden.

Der Ombudsmann ist wie jeder Anwalt zur Verschwiegenheit verpflichtet und hat auch das Recht, das Zeugnis zu verweigern. Dadurch schützt er die Whistleblower.

So reagiert die Deka auf Verstöße

Die "Zentrale Stelle Finanzkriminalität" der Deka ermittelt intern, wenn der Ombudsmann sie informiert. Stellt sich ein Verdacht als gerechtfertigt heraus, wirkt sie auf eine Sanktionierung hin. Das kann arbeits- oder zivilrechtliche Maßnahmen, in gravierenden Fällen auch Strafanzeigen nach sich ziehen. Dabei arbeitet sie eng mit den Bereichen "Recht" und "Personal" zusammen.